Berufsunfähigkeitsversicherung: „Falsch beantwortete BU-Gesundheitsfragen bedeuten nicht gleich Arglist“
Handelt ein Versicherungsnehmer arglistig, wenn er unvollständige Angaben in dem BU-Antrag macht? Und darf der Versicherer die BU-Leistungen verweigern? Ein aktuelles Urteil zu genau diesen Fragen erläutert der Hamburger Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke.
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