Unfall: Unwissentlich falsche Angabe gemacht – Versicherer muss zahlen
Nach einem Autounfall, bei dem ein Fahrer einem Wildtier auswich und gegen eine Leitplanke geriet, wollte der Kfz-Kaskoversicherer nicht für den Schaden von rund 6 658 Euro aufkommen. Denn im Unfallfragebogen hatte der Fahrer eine falsche Angabe gemacht, indem er einen unreparierten Vorschaden nicht angegeben hatte. Durch ein Sachverständigengutachten kam die Sache ans Licht. Vor Gericht stellte sich heraus, dass der Fahrer den Schaden nicht kannte, er hatte das Auto gebraucht gekauft. Das Oberlandesgericht Köln wertete das Gutachten als Nachreichung der richtigen Angabe. Der Versicherer muss zahlen (Az. 9 U 4/16).
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