Rechtsanwältin erklärt: Die Hürden des nachträglichen Wettbewerbsverbots
"Ein nachträgliches Wettbewerbsverbot ist immer dann nichtig, sofern die diesbezügliche Regelung keinen Anspruch auf eine Karenzentschädigung für den Arbeitnehmer enthält", erklärt Maike Ludewig, Rechtsanwältin in der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow.
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