Recht | Hat ein Privatpatient das Recht auf einen Taxischein?
Wenn bei Patienten ein umfangreicher chirurgischer Eingriff – mit oder ohne Narkose – erfolgen soll, wird der Patient vorab informiert, dass er nicht selbst fahren darf und von einer Begleitperson abgeholt werden soll. In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keinen Vordruck für Taxifahrten, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Ein Taxischein kann in der Zahnarztpraxis für Privatpatienten somit nicht ausgestellt werden.
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