Prüfung der Leistungspflicht: BU-Versicherung: BGH verbietet Kulanzleistungen, die den Kunden benachteiligen
Zusätzliche Vereinbarungen zwischen BU-Versicherern und ihren Kunden sind zwar erlaubt, aber nur dann, wenn sie den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Kulanzleistungen, die dazu führen, dass der Kunde anschließend seinen Leistungsanspruch verliert, sind hingegen verboten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
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