OLG Hamm: Arglistige Täuschung bei Verschweigen eines stationären Klinikaufenthalts ohne plausible Erklärung
VVG §§ 19 V , 22 ; BGB § 123 I Verschweigt der Versicherungsnehmer auf entsprechende Frage einen anzeigepflichtigen und ihm bewussten Umstand, kann es für das Merkmal der Arglist entscheidend sein, ob er für die Falschangabe eine plausible Erklärung gibt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil entschieden. Im Fall hatte das Gericht eine arglistige Täuschung der Versicherungsnehmerin mit der Begründung bejaht, dass diese bei Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages einen stationären Klinikaufenthalt ohne plausible Erklärung verschwiegen hat. OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2017 - 20 U 68/16 , BeckRS 2017, 107673 Weiterlesen
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