Oberlandesgericht Naumburg | Die richtige Beratung: Haftung des Steuerberaters
Die Kläger – zwei in eingetragener Lebenspartnerschaft verbundene Personen – hatten auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung geklagt. Das FA hat die Kläger einzeln veranlagt. Die Steuerberaterin S hatte nicht auf die Möglichkeit hingewiesen, Einspruch einzulegen, um die Bestandskraft hinauszuschieben. Das BVerfG (7.5.13, 2 BvR 1981/06, BGBl I 13, 1647) hatte später den Ausschluss eingetragener Lebenspartner vom Ehegattensplitting als mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG für nicht vereinbar erklärt.
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