Leistungskürzung in der Hausratversicherung bei Brandverursachung durch Kind
Hat ein Versicherungsnehmer vermeintlich leere Feuerzeuge in einer nicht verschlossenen Schublade seines Arbeitszimmers, das einem achtjährigen Kind zum Computerspielen zugänglich ist, verwahrt, ist ihm grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, wenn das Kind mit einem solchen Feuerzeug einen Brand verursacht. Der Hausratversicherer kann in einem solchen Fall seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens um 25 % kürzen. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 11.04.2016 - 8 U 1688/15 entschieden.
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