Krankengeld gibt es auch, wenn der Arzt den Versicherten später krankschreibt
Eine gesetzliche Krankenkasse darf Versicherten, die für ein Attest zu ihrer weiter bestehenden Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig den Arzt aufsuchten, das Krankengeld nicht verweigern, wenn der Arzt den Krankenschein verspätet ausstellt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) an diesem Donnerstag entschieden. weiterlesen
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