Kein Versicherungsschutz durch Reiserücktrittsversicherung aufgrund bevorstehenden Tods der Mutter
Zwei Tage vor Antritt einer Pauschalreise nach La Palma stornierte der Reisende den Urlaub. Hintergrund dessen war, dass die 92-jährige Mutter des Reisenden im Sterben lag und nunmehr die Nahrungsaufnahme verweigerte. Einige Zeit später verstarb sie dann. Der Reisende beanspruchte aufgrund der Stornierungskosten seine Reiserücktrittsversicherung. Diese lehnte jedoch eine Erstattung ab und verwies auf die Versicherungsbedingungen, wonach nur der Tod eines nahen Angehörigen versichert sei. Der Reisende erhob aufgrund dessen Klage.
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