Irreführender Firmenname: Inkassofirma ist kein „Institut“
Private Unternehmen dürfen sich nur unter bestimmten Umständen „Institut“ nennen. Eine Inkassofirma scheiterte mit ihrem Antrag, ihren Namen in „Deutsches Vorsorgeinstitut“ zu ändern. Diese Bezeichnung sei irreführend, so das Oberlandesgericht Hamm. Der Begriff „Institut“ sei wissenschaftlicher Arbeit vorbehalten. Er stehe für eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht oder Förderung stehende, der Allgemeinheit und der Wissenschaft dienende Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal. Der Name einer Privatfirma dürfe das Wort „Institut“ nur dann enthalten, wenn durch einen Zusatz oder weitere Firmenbestandteile eindeutig klargestellt werde, dass es sich nicht um eine solche Einrichtung handelt – wie bei „Kreditinstitut“ oder „Beerdigungsinstitut“ (Az. 27 W 179/16).
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