Irreführender Firmen­name: Inkassofirma ist kein „Institut“

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Irreführender Firmen­name: Inkassofirma ist kein „Institut“

Private Unternehmen dürfen sich nur unter bestimmten Umständen „Institut“ nennen. Eine Inkassofirma scheiterte mit ihrem Antrag, ihren Namen in „Deutsches Vorsorgeins­titut“ zu ändern. Diese Bezeichnung sei irreführend, so das Ober­landes­gericht Hamm. Der Begriff „Institut“ sei wissenschaftlicher Arbeit vorbehalten. Er stehe für eine öffent­liche oder unter öffent­licher Aufsicht oder Förderung stehende, der Allgemeinheit und der Wissenschaft dienende Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal. Der Name einer Privatfirma dürfe das Wort „Institut“ nur dann enthalten, wenn durch einen Zusatz oder weitere Firmen­bestand­teile eindeutig klar­gestellt werde, dass es sich nicht um eine solche Einrichtung handelt – wie bei „Kredit­institut“ oder „Beerdigungs­institut“ (Az. 27 W 179/16).

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