Datenschutz im Maklerbüro: Vorbereitungen auf die neue EU-Grundverordnung
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung kommt. Was sind zentrale Punkte, in denen sie sich von der jetzigen Datenschutzverordnung unterscheidet? Ab Mai 2018 werden die Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten erheblich erweitert. Das heißt, der Anspruch des Betroffenen, zu wissen, was mit seinen Daten gemacht wird, wo sie aufgehoben werden und wie sie weitergegeben und -verarbeitet werden, steigt. Der Versicherungsmakler wird dies in Zukunft noch genauer dokumentieren und darlegen müssen. Und der Betroffene muss sein Einverständnis dazu erklären.
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