Blitzeinschlag: Versicherer bezahlt erfolglose Reparatur
Wenn die Alarmanlage nicht mehr funktioniert, nachdem ein Blitz das Nachbargrundstück getroffen hat, muss der Versicherer den Schaden bezahlen. Der Fall: Eine Frau hatte eine Versicherung „Rund ums Eigentum“ abgeschlossen, die auch Blitz- und Überspannungsschäden abdeckte. Der Versicherer wollte jedoch die Kosten für einen Notdienst nicht erstatten, der erfolglos versucht hatte, die Alarmanlage zu reparieren. Die Kundin konnte nicht ahnen, so das Amtsgericht Wesel, dass die Reparaturkosten letztlich unnötig waren. Dieses „Prognoserisiko“ muss die Versicherung tragen (Az. 5 C 101/15). Sie hatte außerdem bestritten, dass der Blitz Ursache für den Schaden war. Ein Sachverständiger bezifferte die Wahrscheinlichkeit für eine Überspannung durch den Blitz auf 99 Prozent. Das reichte dem Gericht aus.
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest