Blitz­einschlag: Versicherer bezahlt erfolg­lose Reparatur

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Blitz­einschlag: Versicherer bezahlt erfolg­lose Reparatur

Wenn die Alarm­anlage nicht mehr funk­tioniert, nachdem ein Blitz das Nach­bargrund­stück getroffen hat, muss der Versicherer den Schaden bezahlen. Der Fall: Eine Frau hatte eine Versicherung „Rund ums Eigentum“ abge­schlossen, die auch Blitz- und Über­spannungs­schäden abdeckte. Der Versicherer wollte jedoch die Kosten für einen Notdienst nicht erstatten, der erfolg­los versucht hatte, die Alarm­anlage zu reparieren. Die Kundin konnte nicht ahnen, so das Amts­gericht Wesel, dass die Reparatur­kosten letzt­lich unnötig waren. Dieses „Prognoserisiko“ muss die Versicherung tragen (Az. 5 C 101/15). Sie hatte außerdem bestritten, dass der Blitz Ursache für den Schaden war. Ein Sach­verständiger bezifferte die Wahr­scheinlich­keit für eine Über­spannung durch den Blitz auf 99 Prozent. Das reichte dem Gericht aus.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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