BGH: Wenn der Kunde den Falschen verklagt – Versicherer haftet nicht für Makler
Ein Lebensversicherer ist grundsätzlich nur für sein Produkt verantwortlich. Wie es vermittelt wird, das obliegt dem entsprechend haftenden Vermittler. Ist dieser als Versicherungsmakler im Lager der Kunden zu verorten und macht einen Fehler, dann muss der Kunde den Makler in Anspruch nehmen. Der Versicherer hat einen falschen Rat des Vermittlers nicht zu vertreten, urteilt der Bundesgerichtshof. weiterlesen
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