BGH: Fehlerhafte Belehrung führt zu "ewigem Rücktritsrecht"
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung in einem Lebensversicherungsvertrag hat zur Folge, dass Kunden auch lange nach der einmonatigen Rücktrittsfrist aus dem Vertrag aussteigen können.
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