Anspruch auf Versicherungsleistung trotz Abfindung
Bei einem Verkehrsunfall wurde Frau A. schwer an der linken Hand verletzt. Das alleinige Verschulden am Unfall traf B., weshalb sie von dessen Kfz-Haftpflichtversicherer Schadenersatz verlangte. Der Versicherer verlangte die Einholung eines medizinischen Gutachtens zur Feststellung des Schmerzensgeldes sowie Spät- und Dauerfolgen. Der Versicherer verfügte bereits über Arbeitsunfähigkeits-Bestätigungen und die Krankengeschichte, woraus ersichtlich war, dass der Endheilungszustand noch länger auf sich warten lassen werde.
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