Anspruch auf Krankengeld der Versicherten bei irrtümlicher Nichterstellung einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung
Ein Hausarzt war der Auffassung, der Klägerin brauche am letzten Tag der bisher bescheinigten Arbeitsunfähigkeits-Dauer wegen einer vorliegenden depressiven Episode nicht erneut Arbeitsunfähigkeit attestiert zu werden, weil dies bei einem am Folgetag vereinbarten Termin durch eine Fachärztin ohnehin erfolgen werde. In einem weiteren Verfahren gab der Arzt an, es sei „leider ... verpasst“ worden, eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung auszustellen und bestätigte im Nachgang durchgehende Arbeitsunfähigkeit.
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