Anlageberatung: BGH urteilt für Anleger
Ein Anleger handelt generell nicht „grob fahrlässig“, wenn er im Vertrauen auf die vom Berater angeführte Sicherheit einer Geldanlage einen Zeichnungsschein unterschreibt, ohne den Text zu lesen. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) und verwies die Sache an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zurück (Az. III ZR 93/26).
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