Zur Mischtätigkeit von Versicherungsmaklern und -beratern
Wenn der vertretungsberechtigte Geschäftsführer einer Versicherungsmaklergesellschaft die gleiche Person ist wie der vertretungsberechtigte Geschäftsführer einer Versicherungsberatergesellschaft fehlt es an der nach § 34e Abs. 1 Satz 1 GewO notwendigen Unabhängigkeit des Versicherungsberaters. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem Beschluss festgestellt.
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