Wenn der Restwert eines Unfallautos umstritten ist
(verpd) Ein Geschädigter ist dazu berechtigt, sein bei einem Unfall beschädigtes Fahrzeug zu dem von einem Sachverständigen ermittelten Restwert zu veräußern, ohne zuvor ein Restwertangebot des gegnerischen Versicherers abwarten zu müssen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VI ZR 673/15).
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