Vollkaskoversicherung: Crash beim Abschleppen – wann muss die Versicherung zahlen?
Was gilt haftungsrechtlich, wenn beim Abschleppen eines Fahrzeuges ein Unfall passiert? Wann handelt es sich um einen versicherten Unfalldschaden, wann um einen nicht versicherten Abschleppschaden? Das OLG München hat in einem Urteil konkretisiert, wann der Haftungsausschluss in den Vollkasko-Versicherungsbedingungen greift.
Weiterlesen auf: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG