Unfallversicherung: Sprunggelenksarthrose: Keine Berufskrankheit bei ehemaligem Bundesligafußballer
Erkranken Fußballprofis aufgrund ihres Sports an einer Sprunggelenksarthrose besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden. Mehr zum Thema 'Berufskrankheit'... Mehr zum Thema 'Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)'... Mehr zum Thema 'Gesetzliche Unfallversicherung'... Mehr zum Thema 'Berufsgenossenschaft'... Mehr zum Thema 'Fußball'...
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