Strittiger Schadenersatzanspruch nach Überfahren einer Bodenschwelle
Der Kläger fuhr mit seinem Wohnmobil mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 km/h über eine Bodenschwelle. Es entstand ein erheblicher Schaden in Höhe von rund 12.000 Euro an der Bodengruppe des Wohnmobils. Nach Ansicht des Klägers liegt hierin ein Unfall vor, da er die Bodenschwelle aufgrund der örtlichen Verhältnisse sowie der Sichtverhältnisse nicht habe erkennen können. Dessen Versicherung vertrat hingegen die Auffassung, dass hierbei ein Betriebsschaden vorliege. Also ein Schaden, der aus dem Betrieb des Fahrzeugs entsteht und somit nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist.
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