Privathaftpflicht: Grundlos zusammengeschlagen – kein Geld vom Schläger
Pech mit Klauseln im Vertrag: Gewaltopfer können leer ausgehen, wenn die sogenannte Forderungsausfalldeckung eingeschränkt ist. So ging es auch Walter R. – er forderte von seinem Peiniger vergebens 15 000 Euro: Der Schläger hatte kein Geld, und Versicherer Asstel zahlte nicht.
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