Mandanten müssen Deckungsprüfung der Rechtsschutzversicherung abwarten
Die Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, nimmt den beklagten Rechtsanwalt aus übergegangenem Recht nach § 86 VVG auf Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung in Anspruch. Er hatte seine Mandantin, die Versicherungsnehmerin der Klägerin, erfolglos in einem Klageverfahren gegen einen Kreditversicherer vertreten.
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