Grundsätze bei Stornobekämpfung im mehrstufigen Vertrieb und Nacharbeit bei Kleinstorni
Bei Provisionsrückforderungen ist Streit vorprogrammiert. Denn der Versicherer muss konkret für jeden rückabzuwickelnden Versicherungsvertrag darlegen und beweisen, wie er – jedoch erfolglos – nachgearbeitet hat bzw. warum eine Nachbearbeitung ausnahmsweise entbehrlich gewesen ist.
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