Einkommensteuer : Wenn das Finanzamt von Steuerzahlern Wucherzinsen fordert
Ab 1. April beginnt für verspätete Steuerzahler der Zinslauf. Der Fiskus fordert sechs Prozent Zins von ihnen. Steuerberater nennen das Vorgehen auch "fiskalisches Raubrittertum". Betroffene können sich wehren.
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