Eine Wohngebäudeversicherung ist auch für Mieter da
(verpd) Verursacht ein Mieter einen Schaden an der Mietsache, der im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung versichert ist, so ist sein Vermieter in der Regel dazu verpflichtet, diese Versicherung in Anspruch zu nehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil am 19.11.2014 entschieden (Az. VIII ZR 191/13).
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