bAV: Tarifrente kann in bAV-Besitzstände eingreifen
Versprochen ist versprochen – in Versorgungsansprüche und Anwartschaften auf eine Betriebsrente dürfen Arbeitgeber nur unter ganz besonderen Umständen eingreifen. Doch für das im Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgesehene Sozialpartnermodell könnten andere Regeln gelten. Mehr zum Thema 'Betriebliche Altersvorsorge (bAV)'...
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