Weltweiter Versicherungsschutz darf nicht angeboten werden
Die Konkurrenz zwischen den gesetzlichen Krankenkassen treibt mitunter seltsame Blüten. Mitunter versuchen Kassen dabei auch mit Angeboten zu punkten, die effektiv nicht zum möglichen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Das ist dann keine Frage für die Wettbewerbszentrale, sondern für das Bundesversicherungsamt (BVA), die Aufsichtsbehörde für alle bundesweit geöffneten Krankenkassen.
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