Von den teuren Folgen einer Spritztour mit dem Dienstwagen
(verpd) Ein Beschäftigter, der sein Dienstfahrzeug ohne Erlaubnis seines Arbeitgebers zu privaten Zwecken nutzt, kann für die Folgen eines dabei durch einen Wildunfall entstandenen Schadens in Anspruch genommen werden. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor (Az. 5 K 684/16.KO).
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