Unnötiger Rettungswageneinsatz: Versicherer muss zahlen
307 Euro für einen unnötigen Rettungswageneinsatz nach einem Auffahrunfall muss ein Unfallbeteiligter nicht bezahlen. Auf Polizeinachfrage hatte er über Schmerzen geklagt. Als der Rettungswagen kam, ging es ihm besser. Er musste nicht in die Klinik. Der Versicherer hat für den Rettungswageneinsatz zu zahlen (Amtsgericht Winsen, Az. 16 C 1092/16).
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