Unfallversicherung: Verletzung einer Lehrerin bei Volleyballturnier des Schulfördervereins
Eine bei einem Volleyballturnier erlittene Knieverletzung fällt nicht in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt für eine Lehrerin, die an einer vom Förderverein der Schule organisierten Veranstaltung teilnimmt, so das Sozialgericht Dresden. Mehr zum Thema 'Unfallversicherung'... Mehr zum Thema 'Schule'... Mehr zum Thema 'Lehrer'... Mehr zum Thema 'Sport'...
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