Privater Selbstbeteiligungstarif kommt beim Jobcenter nicht gut an
Leider sind immer wieder ehemals recht gut verdienende Selbstständige auf Arbeitslosengeld II (besser bekannt als Hartz IV) angewiesen. Bei Sozialgerichtsurteilen, die Selbstständige betreffen, geht es häufig um deren (privaten) Krankenversicherungsschutz.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft