Kfz-Kaskoversicherung | Vollkaskoversicherer wird bei arglistig falschen Angaben des VN leistungsfrei
Die Klage auf Leistungen aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag bleibt erfolglos, wenn der VN in seiner Schadensanzeige objektiv unrichtige Angaben zum Unfallgeschehen gemacht und hierdurch arglistig seine vertraglich vereinbarte Aufklärungsobliegenheit verletzt hatte.
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