Kein Fahrverbot trotz vorsätzlichem Rotlichtverstoß?
Ein Autofahrer sollte wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes bestraft werden. Weil er die Ampel aus nachvollziehbaren Gründen für defekt gehalten hatte, war er sich jedoch keiner Schuld bewusst. Der Fall landete daher vor Gericht. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH