Dienstwagen: 1-%-Regelung bei Fahruntüchtigkeit
Das FG Düsseldorf hat einem schwer erkrankten Arbeitnehmer zugestanden, für die Zeit seiner Fahruntüchtigkeit keinen geldwerten Vorteil im Rahmen der 1-%-Regelung versteuern zu müssen. Mehr zum Thema 'Dienstwagen'... Mehr zum Thema 'Firmenwagen'... Mehr zum Thema 'Geldwerter Vorteil'... Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'... Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'... Mehr zum Thema 'Geschäftswagen'...
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