Bausparen: Bausparkasse darf zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen
Enttäuschung für hunderttausende Bausparer: Bausparkassen dürfen kündigen, wenn der Kunde zehn Jahre nach der Zuteilungsreife seines Vertrags noch immer kein Darlehen abgerufen hat. Das hat der Bundesgerichtshof am 21. Februar 2017 in zwei Grundsatzurteilen zugunsten der Bausparkasse Wüstenrot entschieden. Für Verträge mit Bonuszinsen kann es jedoch Ausnahmen geben.
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