Bausparen: Bausparkasse darf zehn Jahre nach …

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Bausparen: Bausparkasse darf zehn Jahre nach Zuteilungs­reife kündigen

Enttäuschung für hundert­tausende Bausparer: Bausparkassen dürfen kündigen, wenn der Kunde zehn Jahre nach der Zuteilungs­reife seines Vertrags noch immer kein Darlehen abge­rufen hat. Das hat der Bundes­gerichts­hof am 21. Februar 2017 in zwei Grund­satz­urteilen zugunsten der Bausparkasse Wüstenrot entschieden. Für Verträge mit Bonuszinsen kann es jedoch Ausnahmen geben.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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