Amtsgericht Meiningen watscht Gesetzgeber ab
Der Gesetzgeber macht schlechte Arbeit. So könnte das Credo eines noch nicht rechtskräftigen Urteils (AZ 14C 860/15) lauten, in dem der Richter des Amtsgerichts Meiningen den Gesetzgeber kürzlich scharf kritisierte. So entspreche der Gesetzestext, wie leider üblich, nicht unbedingt dem, was man von einem sorgfältig arbeitenden Gesetzgeber erwarten können sollte, heißt es in der Urteilsbegründung. Im Kern der Kritik stehen die Beratungspflichten von ... weiterlesen
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