Zum Versicherungsschutz bei unfallbedingten Bandscheibenschäden
Der Begriff des Bandscheibenvorfalles i.S.d. Ausschlussklausel in den Bedingungen privater Unfallversicherungen weit auszulegen ist. Er erfasst alle degenerativen und traumatischen Veränderungen im Bandscheibenbereich sowie deren Folgezustände. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, 04.03.2016 - 20 U 175/15) hervor.
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