Zum Grenzbereich zwischen Privathaftpflicht- und Grundstückshaftpflichtversicherung
Zur Abgrenzung zwischen der Privathaftpflichtversicherung (PHV) und der Haus-und Grundstückshaftpflichtversicherung (HuG-HV) hat sich das Landgericht Heilbronn geäußert (LG Heilbronn, 18.05.2016 - 4 O 240/15). Das Gericht hat festgehalten, dass die PHV für solche Risiken zuständig ist, die nicht originär mit der Eigentümerstellung zusammenhängen, während die HuG-HV die von einem Haus oder Grundstück ausgehenden typischen Gefahren deckt.
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