Wohngebäudeversicherung: Keine "fehlende Bezugsfertigkeit" bei Umbauarbeiten
Der in einer Wohngebäudeversicherung vereinbarte Risikoausschluss wegen fehlender Bezugsfertigkeit gilt nur für neu errichtete Gebäude, nicht jedoch bei Umbauarbeiten, wenn die Gebäude davor bereits bezugsfertig waren. Das hat das Landgericht Frankfurt/M. entschieden (LG Frankfurt, 18.03.2016 - 2-08 O 259/14).
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