Widerruf einer Lebensversicherung bei mehrfacher Abtretung zur Kreditsicherung
Die Ausübung des Widerspruchsrechts trotz fehlerhafter Belehrung ist dann unzulässig, wenn der Versicherungsnehmer seine Kapitallebensversicherung mehrere Male zur Kreditsicherheit verwendet hat und hierdurch auch der Versicherung zu erkennen gegeben hat, von einem wirksamen Versicherungsvertrag auszugehen. Das hat das Landgericht Coburg entschieden.
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