Verbraucherschutz: Neue Informationspflichten für Makler
Seit dem 1. Februar gelten neue Regeln beim Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Unter bestimmten Umständen müssen Makler und Berater auf ihrer Webseite ausdrücklich erklären, ob sie zur Teilnahme an einer Streitbeilegung vor einer Streitschlichtungsstelle bereit sind oder nicht. Hier kommen die Details.
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