Verabredeter Unfall mit Mietwagen: Haftpflicht zahlt nicht
Im konkreten, vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm zu entscheidenden Fall, hat der Kläger vom beklagten Haftpflichtversicherer Schadenersatz aus einem behaupteten Unfallereignis verlangt. Bei diesem soll sein geparkter Volvo durch einen bei der Beklagten versicherten Mercedes Sprinter beschädigt worden sein. Der Sprinter war ein Leihfahrzeug. Die Beklagte hat einen abgesprochenen Verkehrsunfall eingewandt, bei dem der Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt habe, sodass ihm keine Schadenersatzansprüche zustünden.
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