Ratenschutzversicherung: Keine Leistung bei Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis beendet, steht dem Versicherungsnehmer keine Leistung aus der Ratenschutzversicherung zu. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Zur
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