Mehr Hartz IV wegen Kfz-Haftpflicht
Arbeitnehmer sind heute vielfach auf einen Pkw angewiesen, um ihren Arbeitsplatz erreichen zu können. Nur logisch ist daher: Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II (besser bekannt als Hartz IV) dürfen einen angemessenen Pkw besitzen.
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