Lebensversicherung loswerden: Widerruf hat seinen Preis
Wer geschäftsmässig die Rückabwicklung von Lebensversicherungen betreibt, muss über eine Inkassoerlaubnis verfügen, stellte der BGH jüngst klar. Ob sich das Urteil auf den klassischen LV-Zweitmarkt auswirkt, erläutert Peter Link, Chefsyndikus Policen Direkt-Gruppe, im Gastbeitrag.
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