Kinderfreibetrag: Übertragung zwischen Eltern nicht frei wählbar
Jedem Elternteil stehen nach der Trennung oder Scheidung noch der halbe Kinder- und Erziehungsfreibetrag für ein gemeinsames Kind zu. Eine Übertragung der hälftigen Freibeträge eines Elternteils auf den anderen ist nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich.
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