Jobcenter: Startkapital von 60.000 Euro für ein Börsentermingeschäft?
Ein langjähriger Hartz-IV-Empfänger begehrte von seinem zuständigen Jobcenter 60.000,00 € Startkapital für die Ausübung eines sog. "Day-Trading mit Index-Futures" als selbständige Tätigkeit. Er meinte, an monatlich 10 Arbeitstagen und einer Erfolgsquote von min. 80 % Einnahmen in Höhe von 6.400,00 € erzielen zu können.
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